Umweltberatung rät zum Verzicht auf Laubbläser und Laubsauger
Viele Münchnerinnen und Münchner werden von ihnen unsanft geweckt oder fühlen sich von ihnen gestört: den Laubsaugern und Laubbläsern, die Nachbarn oder Hausmeister einsetzen. Jetzt im Herbst haben sie wieder ihre Hochsaison. Auch wenn diese Arbeitsgeräte scheinbar Zeit und Mühe sparen, sind sie eine erhebliche Belastung für Mensch und Umwelt.
Insbesondere die Benutzer von Laubbläsern und die Personen in der unmittelbaren Umgebung „vom Einsatzort” sind von vermeidbaren gesundheitlichen Gefährdungen betroffen. Die Lärmbelästigungen, die von den Geräten ausgehen, sind durchaus mit denen von Presslufthämmern oder Bohrmaschinen vergleichbar und werden als ebenso störend empfunden.
Die von den Motoren der benzinbetriebenen Geräte verursachten Abgase verschmutzen die Luft. Außerdem wirbeln Laubbläser eine Menge Feinstaub auf, der relativ lange in der Luft schwebt und – wenn auch im Vergleich gering – zur allgemeinen Staubbelastung beiträgt. Auch Keime und Schimmelpilze sind vorübergehend vermehrt in der Luft.
Darüber hinaus bedeutet die maschinelle Entfernung von Laub eine empfindliche Störung von Bodenorganismen und damit des ökologischen Gleichgewichtes von unbefestigten Flächen. Aus Umweltsicht ist es daher wünschenswert, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern ganz zu verzichten und stattdessen Rechen und Besen in die Hand zu nehmen.
Der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern ist zwar nicht verboten, unterliegt aber bestimmten zeitlichen Beschränkungen, die es zu beachten gilt. Werden die Geräte gewerblich – das heißt von Hausmeistereien oder Gärtnereien – eingesetzt, dürfen sie in Wohngebieten ausschließlich werktags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden. So sieht es die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundes- Immissions-Schutzverordnung) vor.
Privatpersonen dürfen die Geräte nur an Montagen mit Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr sowie an Montagen mit Freitagen zwischen 15 und 17 Uhr betreiben. So will es die Städtische Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Wird außerhalb dieser Zeiten gearbeitet, müssen sowohl Privatleute als auch Gewerbebetriebe mit einer Geldbuße rechnen.
Speziell zu diesem Thema ist ein neuer Flyer des Referates für Gesundheit und Umwelt „Brennpunkt Laubbläser, Laubsauger” erschienen – mit Informationen über die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt, die gesetzlichen Regelungen und Tipps zur Vermeidung unnötiger Belastungen. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich in der Stadt-Information im Rathaus und im Umweltladen am Rindermarkt 10.
Fragen hierzu beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltladens des Referates für Gesundheit und Umwelt, der sich in zentraler Lage im Herzen Münchens im Ruffinihaus am Rindermarkt 10 befindet.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr, Donnerstag durchgehend von 9 bis 19 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. Telefonisch ist der Umweltladen über das Umwelttelefon 2 33-2 66 66 zu den angegebenen Zeiten zu erreichen
(Internet: www.muenchen.de/umweltladen,
E-Mail: umweltladen.rgu@muenchen.de).